In der Praxis sieht es dann meist so aus, dass eine Anfrage auf Kostenübernahme einer therapeutischen Leistung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie, von der Krankenkasse, unter Verweis auf oben genannte Richtlinien- negativ beschieden wird.

 

Wer hingegen ohne vorherige Anfrage eine Rechnung  über erbrachte  therapeutische Leistungen bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie als Rechnung über Heilpraktikerleistungen bei der Krankenkasse einreicht, hat (sofern Heilpraktikerleistungen im Vertrag vereinbart sind) gute Chancen auf eine Erstattung. Selbstverständlich gibt es hierfür jedoch  keine Garantie!

Ich möchte Sie gerne noch auf folgendes aufmerksam machen:

Was sind die Vorteile einer selbst bezahlten Therapie?

Informationen für Sie